Besucherregelung
Das von der Gesundheitsdirektion des Kantons Schaffhausen verhängte Besuchsverbot ist gemäss neuer Anordnung seit dem 5. Juni 2020 aufgehoben. Es sind neu maximal 2 Besucher pro Zimmer gleichzeitig zugelassen. Wir bitten die Angehörigen und Bekannten die Besuche trotz Lockerung möglichst kurz zu halten.
Es gelten nach wie vor die Hygienevorschriften, der Mindestabstand von 1.5 Metern sowie eine generelle Maskenpflicht in der gesamten Klinik. Weiterhin macht unsere Reception eine Eingangskontrolle, um sicherzustellen, dass die Besucher asymptomatisch sind, eine Maske anziehen und sich die Hände desinfizieren.
Öffnungszeiten
Unsere Rezeption ist werktags von 7.30 bis 19.30 Uhr besetzt, Samstag/Sonntag sowie an Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Arztpraxen
Die Arztpraxen in der Klinik bleiben weiterhin geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Kooperation.